Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für alle zwischen Studio Una Polster & Hager GbR. und seinem Auftraggeber abgeschlossenen Verträge. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers, die Studio Una Polster & Hager GbR. nicht ausdrücklich anerkennt, werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn Studio Una Polster & Hager GbR. ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
1.1 Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung von Studio Una Polster & Hager GbR. weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede vollständige oder teilweise Nachahmung ist unzulässig.
1.2 Bei Verstoß gegen Punkt 1.1 hat der Auftraggeber Studio Una Polster & Hager GbR. zusätzlich zu der für die Designleistung geschuldeten Vergütung eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 Prozent dieser Vergütung zu zahlen.
1.3 Studio Una Polster & Hager GbR. überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Verwendungszweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Studio Una Polster & Hager GbR. bleibt in jedem Fall, auch wenn sie das ausschließliche Nutzungsrecht eingeräumt hat, berechtigt, seine Entwürfe und Vervielfältigungen davon im Rahmen der Eigenwerbung in allen Medien zu verwenden.
1.4 Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung zwischen Studio Una Polster & Hager GbR. und Auftraggeber.
1.5 Die Nutzungsrechte gehen auf den Auftraggeber erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über.
1.6 Studio Una Polster & Hager GbR. ist bei einer Vervielfältigung, Verbreitung, Ausstellung und öffentlichen Zugänglichmachung der Entwürfe und Reinzeichnungen als Urheber zu nennen. Verletzt der Auftraggeber das Recht auf Namensnennung, ist er verpflichtet, Studio Una Polster & Hager GbR. zusätzlich zu der für die Designleistung geschuldeten Vergütung eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 Prozent dieser Vergütung zu zahlen. Davon unberührt bleibt das Recht des Designers, bei konkreter Schadensberechnung einen höheren Schaden geltend zu machen.
1.7 Will der Auftraggeber in Bezug auf die Entwürfe, Reinzeichnungen oder sonstigen Arbeiten der Studio Una Polster & Hager GbR. formale Schutzrechte zur Eintragung in ein amtliches Register anmelden, bedarf er dazu der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Studio Una Polster & Hager GbR.
2.1 Die Vergütungen sind Nettobeträge, zahlbar zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer und ohne Abzug.
2.2 Die Vergütungen sind bei Lieferung der Entwürfe fällig. Werden die Entwürfe in Teilen abgenommen, so ist bei Abnahme der ersten Teillieferung eine Teilvergütung zu zahlen, die wenigstens die Hälfte der Gesamtvergütung beträgt.
2.3 Jede erneute Nutzung der Entwürfe und Reinzeichnungen bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Studio Una Polster & Hager GbR. Dasselbe gilt für Nutzungen, die über den ursprünglich vereinbarten oder vorgesehenen Umfang hinausgehen. Der Auftraggeber hat für jede erneute oder zusätzliche Nutzung, die ohne Zustimmung der Studio Una Polster & Hager GbR. erfolgt, außer der für die betreffende Nutzung angemessenen Vergütung eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 Prozent dieser Vergütung zu zahlen.
3.1 Studio Una Polster & Hager GbR. ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Studio Una Polster & Hager GbR. hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.
3.2 Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung von Studio Una Polster & Hager GbR. abgeschlossen werden, ist der Auftraggeber verpflichtet, Studio Una Polster & Hager GbR. im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben, insbesondere von der Verpflichtung zur Zahlung des Preises für die Fremdleistung.
4.1 An Entwürfen und Reinzeichnungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen. Die Originale sind Studio Una Polster & Hager GbR. spätestens drei Monate nach Lieferung unbeschädigt zurückzugeben, falls nicht etwas anderes schriftlich vereinbart wurde.
4.2 Bei Beschädigung oder Verlust der Entwürfe oder Reinzeichnungen hat der Auftraggeber die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung notwendig sind. Das Recht der Studio Una Polster & Hager GbR., einen weitergehenden Schaden geltend zu machen, bleibt unberührt.
5.1 Studio Una Polster & Hager GbR. ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien und Daten herauszugeben, soweit dies nicht für die Ausübung des eingeräumten Nutzungsrechts zwingend erforderlich ist. Wünscht der Auftraggeber darüber hinaus, dass Studio Una Polster & Hager GbR. ihm Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung stellt, ist dies schriftlich zu vereinbaren und gesondert zu vergüten.
5.2 Hat der Studio Una Polster & Hager GbR. dem Auftraggeber Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit Einwilligung von Studio Una Polster & Hager GbR. verändert werden.
5.3 Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline trägt der Auftraggeber.
5.4 Studio Una Polster & Hager GbR. haftet nicht für Fehler an Datenträgern, Dateien und Daten, die beim Datenimport auf das System des Auftraggebers entstehen.
6.1 Der Auftraggeber legt Studio Una Polster & Hager GbR. vor Ausführung der Vervielfältigung Korrekturmuster vor.
6.2 Soll Studio Una Polster & Hager GbR. die Produktionsüberwachung durchführen, schließen sie und der Auftraggeber darüber eine schriftliche Vereinbarung ab. Führt Studio Una Polster & Hager GbR. die Produktionsüberwachung durch, entscheidet sie nach eigenem Ermessen und gibt entsprechende Anweisungen.
6.3 Von allen vervielfältigten Arbeiten überlässt der Auftraggeber Studio Una Polster & Hager GbR. zehn einwandfreie Muster unentgeltlich.
7.1 Studio Una Polster & Hager GbR. haftet nur für Schäden, die sie selbst oder seine Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführen. Davon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung einer Vertragspflicht, die für die Erreichung des Vertragszwecks von wesentlicher Bedeutung ist (Kardinalpflicht), sowie Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für die Studio Una Polster & Hager GbR. auch bei leichter Fahrlässigkeit haftet.
7.2 Ansprüche des Auftraggebers, die sich aus einer Pflichtverletzung von Studio Una Polster & Hager GbR.s oder seiner Erfüllungsgehilfen ergeben, verjähren ein Jahr nach dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Davon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Studio Una Polster & Hager GbR. oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen, und Schadensersatzansprüche wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, auch soweit sie auf einer leicht fahrlässigen Pflichtverletzung der Studio Una Polster & Hager GbR. oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen; für diese Schadensersatzansprüche gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
7.3 Die Zusendung und Rücksendung von Arbeiten und Vorlagen erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers.
7.4 Mit der Abnahme des Werkes und mit der Freigabe von Entwürfen und Reinzeichnungen übernimmt der Auftraggeber die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild mit der Folge, dass die Haftung der Studio Una Polster & Hager GbR.s insoweit entfällt. 7.5 Studio Una Polster & Hager GbR. haftet nicht für die urheber-, geschmacksmuster- oder markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der Entwürfe und sonstigen Designarbeiten, die er dem Auftraggeber zur Nutzung überlässt. Geschmacksmuster-, Patent- oder Markenrecherchen hat der Auftraggeber selbst und auf eigene Rechnung durchzuführen.
7.6 In keinem Fall haftet Studio Una Polster & Hager GbR. für die rechtliche, insbesondere wettbewerbs-, urheber- und markenrechtliche Zulässigkeit der vorgesehenen Nutzung. Allerdings ist er verpflichtet, den Auftraggeber auf eventuelle rechtliche Risiken hinzuweisen, sofern sie ihm bei der Durchführung des Auftrags bekannt werden.
7.7 Der Auftraggeber ist verpflichtet, die von Studio Una Polster & Hager GbR. erbrachte Leistung nach deren Erhalt innerhalb einer angemessenen Frist zu untersuchen und eventuelle Mängel gegenüber Studio Una Polster & Hager GbR. zu rügen. Die Rüge von offensichtlichen Mängeln muss schriftlich innerhalb von zwei Wochen nach Ablieferung des Werkes, die Rüge nicht offensichtlicher Mängel innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach dem Erkennen des Mangels erfolgen. Zur Wahrung der Rügefrist genügt die rechtzeitige Absendung der Rüge. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht gilt die Leistung der Studio Una Polster & Hager GbR. in Ansehung des betreffenden Mangels als genehmigt.
8.1 Im Rahmen des Auftrags besteht für Studio Una Polster & Hager GbR. Gestaltungsfreiheit. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen.
8.2 Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann Studio Una Polster & Hager GbR. eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Das Recht der Studio Una Polster & Hager GbR., einen weitergehenden Schaden geltend zu machen, bleibt unberührt. 8.3 Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller der Studio Una Polster & Hager GbR. übergebenen Vorlagen berechtigt ist und dass diese Vorlagen von Rechten Dritter frei sind. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt oder sollten die Vorlagen nicht frei von Rechten Dritter sein, stellt der Auftraggeber Studio Una Polster & Hager GbR. im Innenverhältnis von allen Ersatzansprüchen Dritter frei, einschließlich der Kosten einer angemessenen Rechtsverteidigung.
9.1 Die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
9.2 Für den Fall, dass der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat oder seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegt, wird der Wohnsitz des Designers als Gerichtsstand vereinbart. Das gleiche gilt, falls der Auftraggeber Kaufmann/-frau, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
9.3 Für alle Streitigkeit aus oder im Zusammenhang mit dem Auftrag gilt deutsches Recht unter Ausschluss des deutschen Internationalen Privatrechts (IPR). Sofern der Kunde Verbraucher ist, bleiben die nach dem Recht des Staates, in welchem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, zum Schutz des Verbrauchers anzuwendenden gesetzlichen Regelungen und Rechte, von welchen nicht durch Vereinbarung abgewichen werden darf, von dieser Vereinbarung unberührt.